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Schwangerschaft
Wenn du die Schwangerschaft
nicht austragen möchtest
Die "Pille danach"
ist ein rezeptpflichtiges Medikament, das du in Apotheken und gynäkologischen Ambulanzen erhältst. Sie ist ein NOTFALLSMEDIKAMENT und nicht mit der „normalen“ Pille zu verwechseln. Die Pille-danach verhindert innerhalb von 3 Tagen ( bzw. 72 Stunden ) nachdem Du Geschlechtsverkehr hattest, die Einnistung eines befruchteten Eis und somit eine Schwangerschaft. Die "Pille danach" ist keine Abtreibungspille, da sie lediglich den Eisprung verschiebt und so eine Schwangerschaft verhindert. Falls du schon schwanger bist, wirkt sie nicht und schadet auch dem Kind nicht.
WICHTIG: Du musst weiterhin in diesem Zyklus verhüten! Ein ärztliche Beratung kann Dir helfen, Unklarheiten und offene Fragen zu klären. Ein "Unfall" kann immer einmal passieren - erfahrungsgemäß passieren Pannen in der Verhütung seltener, wenn sich Mädchen / bzw. Frauen gut mit ihrem Zyklusgeschehen auskennen. Wenn du dir unsicher bist, oder Fragen hast, ruf an und mach dir einen Termin aus, wir nehmen uns gerne Zeit für dich!
Weitere Infos im Web, findest du hier.
Bei Vergewaltigung
Manchmal kann eine ungewollte Schwangerschaft auch eine Folge einer Vergewaltigung oder eines sexuellen Missbrauches sein.
Viele Frauen und Mädchen denken bei Vergewaltigung im ersten Moment an die Vergewaltigung durch einen unbekannten Mann auf der Strasse. Tatsache ist, dass die meisten Vergewaltigungen von Tätern ausgeführt werden, die dem Opfer bekannt sind. Das heißt, durch den eigenen Freund, innerhalb der Clique oder der eigenen Familie.
Falls Dir ein solches Erlebnis zugestoßen ist, ist für dich wichtig zu wissen, dass DU NICHT DARAN SCHULD BIST!
Vergewaltigung § 201 StGB
- Wer eine Person mit schwerer, gegen sie gerichteter Gewalt oder durch eine gegen sie gerichtete Drohung mit gegenwärtiger schwerer Gefahr für Leib oder Leben zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Als schwere Gewalt ist auch eine Betäubung anzusehen.
- Wer außer dem Fall des Abs. 1 eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
- Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) zur Folge oder wird die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter im Fall des Abs. 1 mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, im Fall des Abs. 2 mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Hat die Tat den Tod der vergewaltigten Person zur Folge, so ist der Täter im Fall des Abs. 1 mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe, im Fall des Abs. 2 mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen.
Vergewaltigung ist eine Straftat und sollte zur Anzeige gebracht werden!
Notruf
Hilfe bekommst du in speziellen Beratungsstellen und selbstverständlich auch im sprungbrett!
Abtreibung
In Österreich gibt es die „Fristenlösung“. Damit ist gemeint, dass eine Abtreibung bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche (also bis zum Ende der 14. Woche, gerechnet vom ersten Tag der letzten Regelblutung) gesetzlich erlaubt ist.
Abtreibungen werden in Spitälern (z.B. in der Semmelweis-Klinik, im SMZ-Ost, in der Rudolfstiftung, im Kaiser-Franz-Josef-Spital, in Lainz, im Wilhelminenspital und im AKH.) oder in privaten Ambulatorien durchgeführt.
Kosten
Die Kosten einer Abtreibung müssen privat gezahlt werden und betragen in privat betriebenen Ambulatorien ca. € 380 bis € 450. In Spitalsambulanzen kostet er € 295, wenn der Schwangerschaftsabbruch ambulant erfolgt, dass heißt wenn du am selben Tag das Krankenhaus verlässt. Ansonsten können in einem Spital auch höhere Kosten (bis zu € 800.-) entstehen.
Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch durch Mifegyne
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch wurde im Januar 1999 in Österreich eingeführt und wird seither angewendet, z.B. im Krankenhaus Korneuburg.
Ambulatorien für Schwangerschaftsabbruch und Familienplanung
www.gynmed.at Rund um die Uhr Hotline: Tel. 0699 178 178 00www.asfleischmarkt.at Rund um die Uhr Hotline: 01/512 96/31