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Schwangerschaft
Rechtliche Situation bei Schwangerschaftsabbruch /
bei minderjährigen Müttern
Rechtliche Situation bei Schwangerschaftsabbruch
Von Jugendlichen unter dem 18. Lebensjahr wird vor der Operation die Zustimmung von einem Elternteil verlangt. Mädchen unter 18 können sich aber in Krisensituationen an die MAG ELF 4000-8011 wenden.
Auch im SPRUNGBRETT bekommst du ausführliche Beratung und Hilfestellung:
789 45 452.
Rechtliche Situation wenn du minderjährig (unter 18 Jahre) bist und das Kind bekommst
Wenn du noch minderjährig bist, hat per Gesetz grundsätzlich dein zuständiges Jugendamt ( das ist das Jugendamt in deinem Bezirk/Ort ) die Obsorge, das heißt die Erziehungsberechtigung über dein Kind.
Die SozialarbeiterInnen im Jugendamt sind aber bestrebt, gemeinsam mit dir und deiner Familie eine Lösung zu finden, bei der du dich wohl fühlst und die deinem Kind hilft.
Wenn es in deinem Umfeld eine Person gibt, die für die gesetzliche Erziehungsberechtigung geeignet erscheint, z.B. der Vater des Kindes, falls er schon über 18 Jahre alt ist, deine Mutter, dein Vater, Tante, Großmutter…, kann das mit dem Jugendamt vereinbart werden, bis du volljährig bist.
Nimm am Besten schon während deiner Schwangerschaft Kontakt zum MAG ELF Amt für Jugend und Familie auf! Dort bekommst du übrigens auch Hilfe, falls du nicht weißt, wo du mit deinem Kind wohnen sollst.